Führerscheintausch

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, müssen die "alten" Führerscheine   
getauscht werden.      
Nachstehend geben wir Ihnen die Fristen bekannt, welche Fristen Sie bei Ihrem Führerschein   
einhalten müssen.      
Anträge können im Rathaus Selbitz,  Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden.   
Wir bitten Sie jedoch, einen Termin bei uns zu vereinbaren.    
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Führerschein, Ihren Personalausweis, 1 biometrisches Passbild, 
sowie 5,10 € mit. Wir geben Ihren Antrag dann gerne an das Landratsamt Hof, zur weiteren Bearbeitung
weiter.       
       
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt
       
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein    
  umgetauscht sein muss    
       
vor 1953 19.01.2033    
1953-1958 19.01.2022    
1959-1964 19.01.2023    
1965-1970 19.01.2024    
1971 oder später 19.01.2025    
       
       
II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind    
       
Austellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein    
  umgetauscht sein muss    
       
1999-2001 19.01.2026    
2002-2004 19.01.2027    
2005-2007 19.01.2028    
2008 19.01.2029    
2009 19.01.2030    
2010 19.01.2031    
2011 19.01.2032    
2012-18.01.2013 19.01.2033    

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Veröffentlichung

Selbitz

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