Wie Sie Schäden durch Starkregen vermeiden können

Mitteilung des Bayerischen Landesamt für Umwelt

Von Starkregen spricht man, wenn hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit auf begrenztem Raum niedergehen – und das kann jederzeit, überall und sogar fern von Gewässern passieren. Deshalb ist es umso wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen. Wie Sie Ihr Haus vor Schäden schützen können, erfahren Sie hier.

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Haus Schwachstellen aufweist: Gibt es Fenster, Türen oder Tore, durch die Wasser eindringen kann? Sind die Außenwände ausreichend abgedichtet? Besteht die Gefahr, dass das Fundament unterspült wird? Wenn Sie auf eine undichte Stelle stoßen, beseitigen Sie diese so bald wie möglich.

 

Türen und Fenster lassen sich beispielsweise durch nachträgliche wasser- und druckdichte Einbauten schützen. Auch hochgemauerte Kellerschächte können den Wassereintritt verhindern, ebenso wie Bodenschwellen, Mauern oder Aufkantungen. Rund um das Haus sollten Sie Sickerflächen einrichten und den Boden nicht komplett mit Asphalt oder Pflaster versiegeln. Stellen Sie sicher, dass die Dachrinnen intakt und frei von Laub oder anderem Schmutz sind, damit Starkregen ungehindert abfließt. Im Inneren des Hauses ist die Sicherung der Ölheizung besonders zu beachten. Denn Heizöl, welches austritt, schädigt die Umwelt und Ihr Gebäude. Sorgen Sie außerdem dafür, dass auch sonstige wassergefährdenden Stoffe wie Lacke, Farben oder Pflanzenschutzmittel sicher gelagert sind. Zudem bieten Rückstausicherungsanlagen Schutz gegen Wasser, das über die Kanalisation in das Haus eindringen könnte. Ihre Funktionstüchtigkeit sollten Sie regelmäßig überprüfen.

 

Die Elementarschadenversicherung schützt vor den potenziell drastischen finanziellen Folgen einer Hochwasser- oder Starkregenkatastrophe. Informieren Sie sich, ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist.

 

Weitere Tipps zur Vorsorge sowie ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 09. Juni 2021

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