Hinweis auf die Räum- und Streupflicht

Bitte kommen Sie bei niedrigen Temperaturen und Schneefall Ihrer Räum- und Streupflicht nach: an Werktagen ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Gehweg von Eis und Schnee zu befreien, damit Fußgänger nicht zu Schaden kommen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, den Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Decken Sie sich auch rechtzeitig mit Streugut ein.

 

Wenn Sie selbst, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, nicht in der Lage sind, Ihrer Verpflichtung nachzukommen, bitten Sie nette Nachbarn um Hilfe oder beauftragen ein Unternehmen. Krankheit oder berufliche Abwesenheit entbinden nicht von der Räum- und Streupflicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 10. Februar 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Ostergruß der Stadt Selbitz

Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit

In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...