Keine Besuche zu besonderen Anlässen
Der Landrat und die Kreisbürgermeister haben sich wegen der weiterhin bestehenden Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus entschieden, alle Jubiläums-, Geburtstags- und Neugeborenenbesuche bis auf weiteres auszusetzen.
Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen von Ehejubiläen und Geburtstagen (ab 65. Geburtstag) aus Gründen des Datenschutzes nur auf Antrag durchgeführt werden können.
Wir bitten die betroffenen Jubilare, den Wunsch auf Veröffentlichung 14 Tage vor dem Ereignis der Stadtverwaltung schriftlich mitzuteilen (Stadtverwaltung Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz oder per Mail an . Bei Ehejubiläen muss die Zustimmung beider Ehegatten vorliegen.
Die bisher veröffentlichten Geburtstage werden ohne weitere Rückfragen weiterhin bekanntgegeben.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit
In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...