Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung:

 

s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 14. Oktober 2020

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