Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung:

 

s. Anlage

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 14. Oktober 2020

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen