Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung des Hallenbades

Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund Art. 2 und Art. 8 Komunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung des Hallenbades vom 12.12.2005 wird aufgehoben.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für das Hallenbad tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 23. September 2020

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