Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz

Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der  Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

Die Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz vom 27.12.1988 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Di, 22. September 2020

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