Hinweise zur Schülerbeförderung

Am 8. September beginnt das neue Schuljahr. Viele Schülerinnen und Schüler können sich nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges dann wieder kostenlos befördern lassen. Die nachstehenden Hinweise gelten für die Beförderung zu weiterführenden Schulen, wie z.B. Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gymnasien.

Dabei gelten zwei wichtige Grundsätze:

Nur wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist, wird ganz oder teilweise kostenfrei befördert.

Die kostenfreie Beförderung erfolgt grundsätzlich nur mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Ausnahmen, beispielsweise die Beförderung mit Privat-PKW, sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Landkreis setzt dort eigene Schulbusse ein, wo kein zeitgerechtes öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist.

 

 

Selbitz, den 25. August 2020

Stadt Selbitz, Stefan Busch, Erster  Bürgermeister

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 02. September 2020

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