Bekanntmachung der Stadt Selbitz zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Eisenbühl“ (Nummer

Bauleitplanung

 

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung am 15. Oktober 2019 die öffentliche Auslegung für die Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Eisenbühl“ (Nummer 16). Das Verfahren wird gemäß §13a Baugesetzbuch durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Selbitz:

1032/1 Fußweg, 1032/5 Lucas-Cranach-Straße, 1034/1, 1034/2, 1034/3, 1068 (TF) Weg, 1069/3 Straße „Am Eisenbühl“, 1069/4, 1069/5, 1069/6, 1069/7, 1069/8, 1069/9, 1069/10, 1069/11 Stichstraße, 1069/12, 1069/13, 1069/14, 1069/15, 1069/16, 1069/17 Stichstraße, 1069/18 Amselweg, 1069/19, 1069/20, 1069/21, 1069/22, 1069/23, 1069/24, 1069/25, 1069/26, 1069/27, 1069/28, 1069/30, 1069/31, 1069/32, 1069/33, 1069/34, 1069/35, 1069/36, 1069/37, 1069/38, 1069/39, 1069/40, 1069/41, 1069/42, 1069/43, 1069/44, 1069/45, 1069/46, 1069/47, 1069/48, 1069/49, 1069/50, 1069/51, 1069/52, 1069/53, 1069/54, 1069/55, 1069/56, 1069/57 Weg, 1069/59, 1069/60, 1069/61, 1069/62, 1069/63, 1069/64, 1069/65, 1069/66 Weg, 1069/67 Stichstraße, 1069/68, 1069/69 Stichstraße, 1069/70, 1069/71, 1069/72, 1069/73, 1069/74 Trafo, 1069/75, 1069/76, 1069/78 Alfred-Leiß-Straße, 1069/79, 1069/80 Weg, 1069/81, 1069/82, 1069/83, 1069/84, 1069/85, 1069/86, 1069/87, 1069/88, 1069/90, 1069/91, 1069/92, 1069/93, 1069/94 Stichstraße, 1069/95, 1069/96, 1069/97, 1069/98, 1069/99, 1069/100, 1069/101, 1069/102, 1069/103, 1069/104, 1069/105, 1069/106 Weg, 1069/107 (TF) Weg, 1069/108, 1069/109, 1069/110, 1069/111, 1069/112, 1069/113 Finkenweg, 1069/114 Stichstraße, 1069/115, 1069/116, 1069/117, 1069/119, 1069/120, 1069/121, 1069/122, 1069/123, 1069/124, 1069/125, 1069/127, 1069/128, 1069/132 Lucas-Cranach-Straße, 1069/134, 1069/135, 1069/136, 1069/137 Stichstraße, 1069/138, 1069/139, 1069/140, 1069/141, 1069/142, 1069/143, 1069/144, 1069/145, 1069/146, 1069/147, 1069/148, 1069/149, 1069/150, 1069/151, 1069/152, 1069/153, 1069/154, 1069/155, 1069/156, 1069/157, 1069/158, 1069/159 Stichstraße, 1069/160, 1069/161, 1069/162, 1069/163, 1069/164, 1069/165, 1069/166, 1069/168, 1069/169, 1069/170 Stichstraße, 1069/171, 1069/172, 1069/173, 1069/174, 1069/175 Stichstraße, 1069/176, 1069/177.

Der Entwurf kann im Zeitraum

vom 6. Juli bis 6. August 2020

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag                                    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                                  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                                  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                              von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag und Freitag            von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Selbitz, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, von jedermann eingesehen werden.

Es ist weiterhin möglich, die Planunterlagen unter www.selbitz.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. In der gleichen Zeit werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden an dem Verfahren beteiligt und angehört.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte können müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 24. Juni 2020

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