Aktualisierte Information zu Bestattungen aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020

Aktualisierte Information zu Bestattungen aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020

 

Für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte gelten folgende Vorgaben:

 

  • In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Platze, bei denen ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Aufgrund der Örtlichkeiten in Selbitz sind im Innenbereich insgesamt 40 Personen möglich     (15 Personen auf der Empore und 25 im Erdgeschoss). Es besteht Masken-Pflicht.

 

  • Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

In jedem Fall sind aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die folgenden Maßgaben zu beachten:

 

  • Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen.
  • Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden.

 

Selbitz, den 25. Mai 2020

 

Stadt Selbitz, Stefan Busch, Erster Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 27. Mai 2020

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