Öffentliche Mahnung

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per

 

15. Mai 2020

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. Mai 2020 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit

 

öffentlich gemahnt

 

mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens

 

2. Juni 2020

 

bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 27. Mai 2020

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