Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege und Grünanlagen

Gedankenlos weggeworfene Taschentücher, leere Flaschen und derartiger Müll verschmutzt Privatgrundstücke, Bürgersteige, öffentliche Anlagen und unsere Natur.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Stadt Selbitz über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, und die Sicherung der Gehbahnen verboten ist, die Gehwege, Wege und Felder zu verunreinigen. Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro geahndet werden.

 

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie unterwegs sind, ihren Müll in die dafür vorhandenen Mülleimer zu werfen, die im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen hängen.

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 13. Mai 2020

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