Mitteilung des Bayerischen Landesamt für Umwelt - So schützen Sie Ihr Eigentum vor Hochwasser

Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Sturzfluten infolge von Starkregen – Hochwasser hat verschiedene Ursachen und kann nahezu überall in Bayern auftreten. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber auch nachträglich umsetzen. So schützen mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern sowie die Abdichtung von Hausanschlüssen vor eindringendem Wasser. Eine Rückstausicherung im Abwasserrohr verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation zurück in das Gebäude fließen kann.

 

Wenn bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht wirtschaftlich erscheinen, sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Schäden lassen sich beispielsweise verringern, indem Wohnräume in die oberen Etagen verlegt werden. Auch sollten die Heizung sowie die Strom- und Wasserversorgung nicht in gefährdeten Räumen untergebracht sein. Die Sicherung von Öltanks ist seit 2017 in Überschwemmungsgebieten verpflichtend. Wegen der hohen Umweltgefährdung sollte in Überschwemmungsgebieten aber möglichst auf Öltanks verzichtet werden.

 

Einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser kann es jedoch nicht geben. Wenn Sie sich gegen die potenziell drastischen finanziellen Folgen eines Hochwassers absichern möchten, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratsversicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen. Die Versicherbarkeit sowie die Kalkulation des Versicherungsbeitrags erfolgt über ein vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft entwickelten Zonierungssystem („ZÜRS Geo“), das vier Gefahrenklassen zur Einschätzung der Hochwassergefährdung eines Gebäudes enthält. Für etwa 99 Prozent aller Wohngebäude in Bayern kann demnach eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Lediglich für Immobilien in der höchsten Gefahrenklasse kommen im Einzelfall nur bestimmte Versicherer in Frage.

 

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 24. Februar 2021

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