Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege und Grünanlagen durch Hunde

Hundekot verschmutzt Privatgrundstücke, Bürgersteige und öffentliche Anlagen. Hunde verrichten ihr „großes Geschäft“ auch in den Wiesen; durch verunreinigtes Gras können im schlimmsten Fall Krankheiten übertragen werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Stadt Selbitz über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, und die Sicherung der Gehbahnen verboten ist, die Gehwege, Wege und Felder durch Tiere verunreinigen zu lassen. Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro geahndet werden.

 

Die Stadt bittet die Hundehalter, derartige Verschmutzungen zu beseitigen und in die dafür vorhandenen Mülleimer zu werfen. Hundekotbeutelspender stehen zudem an folgenden Standorten:

 

  • Brunnenstraße Richtung Friedhof - kurz hinter der Brücke
  • Eingang Anger - Kulmbacher Straße
  • Eingang Anger - Luitpoldplatz
  • Eingang Anger - am Trafohäuschen
  • Radweg Weidesgrün - gegenüber Schulsportplatz
  • Radweg Weidesgrün - an der Brücke über die Selbitz
  • Burgstraße - Ecke Mozartstraße
  • Schillerstraße - Richtung Wiesenhaus
  • Garlesstraße - Ecke Jomos
  • Am Eisenbühl - Zufahrt ATS

 

Liebe Hundebesitzer,

helfen Sie bitte mit, unsere Stadt sauber zu halten!!!

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 01. April 2020

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