Mitteilung für unsere Selbitzer Gewerbetreibenden

Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) Bayerischer Rettungsschirm

(Stand: 20.03.2020 - 12:00 Uhr)

Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Mitteln des Bundes ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro zur Hilfe im Umfeld der Corona-Krise einrichten. Daraus werden folgende Maßnahmen finanziert:

Soforthilfe Corona – Schnell-Antrag

Alle Informationen finden Sie hier:

Antragsformular:

Bitte senden Sie das online ausgefüllte Antragsformular unterschrieben und gescannt per E-Mail an das Funktionspostfach sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de oder reichen es auf dem Postweg ein.

E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Bei verbundenen Unternehmen, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.

Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.

Bitte befassen Sie sich mit den Antragsunterlagen und den Fördervoraussetzungen, bevor Sie vorschnell einen Antrag stellen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können zeitnah bearbeitet und bewilligt werden. Wir bitten insoweit um Verständnis.

Eine Bestätigung zum Antragseingang kann nicht erfolgen. Sämtliche Personalkapazitäten sind durch die Bearbeitung der Anträge gebunden. Wir bitten Sie daher, von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen!

Es wird dringend gebeten, keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu schicken bzw. zu mailen!

Wir bitten Sie herzlich von Telefonanrufen im Zusammenhang mit dem "Soforthilfeprogramm Corona" bei der Regierung von Oberfranken abzusehen, damit die Sachbearbeiter die vorliegenden Anträge konzentriert bearbeiten können.

Wir haben mit den oberfränkischen Wirtschaftskammern vereinbart, dass eine telefonische Beratung zur Soforthilfe Corona durch diese erfolgt.

  • Die IHK für Oberfranken ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0921 / 886-0
  • Die Handwerkskammer für Oberfranken ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0921 / 910-143
  • Die IHK zu Coburg ist erreichbar unter der Telefonnummer: 09561 / 7426-776

Weitere Informationen zum Thema CORONAVIRUS unter: www.regierung.oberfranken.bayern.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 25. März 2020

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