Beschlüsse des Stadtrates von Januar bis Juni 2019

Beschlüsse des Stadtrates am 07.01.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Mobilfunkpakt Bayern, Ausbauförderung

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dem Mobilfunkpakt Bayern derzeit nicht beizutreten.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 04.02.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wachhügel“ für den Bereich, Bauabschnitt 3

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 20 mit der Bezeichnung „Wachhügel“, gemäß der vorliegenden Änderungsplanung des Planungsbüros R. Schnabel aus Konradsreuth, vom 28.01.2019. Betroffen sind die Grundstücke mit den Flurnummern:

596, 597, 599,600, 601, 603, 604, 605 und 691 (Teilfläche) in der Gemarkung Selbitz.

Ergänzungen und Änderungen sind im Entwurf aufzunehmen und einzuarbeiten.

Die Festsetzungen hinsichtlich zum Maß und Art der baulichen Nutzung und Gestaltung sind ebenfalls zu ändern, um eine vielfältigere Bebauung zu zulassen.

Das Bauleitplan-Änderungsverfahren ist nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Städtebausanierung – Stadtumbaugebiet „Hofer Straße“; Zustimmung zur Rahmenplanung

Beschluss 1: Der Stadtrat stimmt den vorgelegten Rahmenplanentwurfsunterlagen zum Stadtumbaugebiet „Hofer Straße“, mit Datum 22.01.2019, zu.

Beschluss 2: Das Stadtumbaugebiet Hofer Straße soll um die bebauten Grundstücke Hofer Str. 7, 9, 11, 13, 15, 17 und August-Bauer-Str. 8 und 10 erweitert werden, einschl. der Straßenanteile Hofer Straße, Nordstraße und August-Bauer-Straße.

Der Rahmenplan und die dazugehörigen Untersuchungsunterlagen sollen ergänzt werden,

somit ist dieser Bereich ebenfalls als Stadtumbaugebiet nach § 171b Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Vergabe der Straßenkehr- und Saugleistungen 2019

Beschluss: Die Firma Willy Böhme aus Rehau, erhält gemäß Ihres Angebotes vom 27.12.2018, welches nach Prüfung mit 30.513,98 € abschließt, den Auftrag zur Ausführung der Straßenkehr- und Saugleistungen 2019.

 

Ehemalige Grundschule Selbitz – Dachsanierung des Anbaus an die Turnhalle

Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Dachsanierung zur Bestandsunterhaltung des Gebäudes für das Jahr 2019 zu. Der Bauhof soll einen Teil der Leistungen übernehmen, um die Sanierungskosten zu reduzieren

 

Stadtumbaugebiet Hofer Straße; Planungsvergaben für Gestaltungsarbeiten nach dem Rückbau der Anwesen Hofer Straße 8 und Hofer Straße 16

Beschluss 1: Das Planungsbüro Susanne Augsten aus Naila erhält den Auftrag für die Ausführung der Planungsarbeiten Leistungsphase 1 bis 3, in Höhe von 4.000,00 Euro.

Beschluss 2: Das Planungsbüro Susanne Augsten aus Naila erhält den Auftrag für die Ausführung der Planungsarbeiten Leistungsphase 1 bis 3, in Höhe von 4.600,00 Euro.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 25.02.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Erlass der Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Handwerker-, Kreativ- und Ostermarktes am 14.04.2019

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des am 14.04.2019 stattfindenden Handwerker-, Kreativ- und Ostermarktes.

 

Stellungnahme zur Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar (Vorhaben 5), Abschnitt C (Raum Hof – Raum Schwandorf), Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG

Beschluss: Der Stadtrat beschließt folgende Stellungnahme an die Bundesnetzagentur:

„Das geplante Trassenkorridorsegment Nr. 036 führt durch das Wasserschutzgebiet der Tiefbrunnen 1, 2 und 3 im Rothenbachtal, welches sich im Bereich der Gemeinden Selbitz, Schauenstein und Leupoldsgrün befindet. Die einschlägigen Vorschriften zu Wasserschutzgebieten sind bei einem evtl. Bau und Betrieb der Stromtrasse zu berücksichtigen. Eine genaue Beurteilung mit den notwendigen Bedingungen und Auflagen kann erst erfolgen, wenn die genaue Trasse der geplanten Leitung und deren „Ausbaustandards“ der Stadt Selbitz bekannt sind.

 

Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Berg – Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Pfarrboden II“

Beschluss: Es werden keine Bedenken erhoben, da die Bauleitplanänderung der Gemeinde Berg keine ortsplanerischen und städtebaulichen Belange der Stadt Selbitz berührt.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Zuwendungsliste 2018

Beschluss: Die Stadt Selbitz nimmt die erhaltenen Spenden entsprechend der Zuwendungsliste 2018 an.

 

Neukalkulation der Friedhofsgebühren, Auftragsvergabe

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Fa. Allevo Kommunalberatung, Würzburger Straße 152, 63743 Aschaffenburg mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren, entsprechend des vorliegenden Angebotes (3.200 EUR zzgl. Mwst), zu beauftragen.

 

Breitbandanschluss der Grund- und Mittelschule; Vergabe der Anschlussarbeiten

Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Selbitz beschließt aufgrund der Auswertung, das Angebot der  T-System International GmbH für den Glasfaserausbau der Schule in Selbitz (Angebotspreis brutto: 35.301,27 €) anzunehmen und vorbehaltlich den Zuschlag zu erteilen.

Der Stadtrat der Stadt Selbitz, ermächtigt den ersten Bürgermeister einen Breitband-Ausbauvertrag mit der T-System International GmbH zu schließen, nachdem ein positiver Förderbescheid von der Regierung von Oberfranken eingegangen ist. Die offizielle Vergabe ist von der Verwaltung ex-ante zu veröffentlichen.

 

Förderoffensive Nordostbayern – Städtebauförderung; Neuordnung nach Abbruch der Webereigebäude Josef-Witt-Str. 5 –Wendeanlage, Ausschreibung /Vergabe der Bauarbeiten

Beschluss: Die Firma Luding GmbH aus Regnitzlosau erhält den Auftrag für die Ausführung der Neuordnung Josef-Witt-Str. 5 in Höhe von 180.075,60 Euro.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 11.03.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Stellungnahme zum vorhabenbezogenden Bebauungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage An den Höfen“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans, Gemeinde Köditz, Landkreis Hof

Beschluss: Die Stadt Selbitz erhebt keine Einwände gegen die Bebauungsplanaufstellung und die Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage nördlich von Köditz an der

B 173, der Gemeinde Köditz.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2017

Beschluss 1: Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Er stimmt der durch die Rechnungsprüfer geprüften Jahresrechnung 2017 zu und stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2017 fest.

Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt, die Entlastung zu verschieben, bis die angesprochenen Anmerkungen der Rechnungsprüfer abschließend geklärt sind.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Ausbau der Neuhauser Straße von Hofer Straße bis Ortsende; Ausschreibung / Vergabe der Bauarbeiten

Beschluss: Die Firma TIW Tief- und Ingenieurbau GmbH aus Weischlitz erhält den Auftrag für den Ausbau der Neuhauser Straße einschließlich der Kanalbau- und Wasserleitungsbauarbeiten in Höhe von 1.378.567,66 Euro. Die Verlängerung der Zuschlagsfrist ist, wenn nötig, zu beantragen. Das Ausschreibungsergebnis ist mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen, bevor eine schriftliche Auftragsvergabe erfolgen kann.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 01.04.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Bauleitplanung der Nachbargemeinde Berg; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Photovoltaik-Anlage Berg-Süd an der A 9“

Beschluss: Die Zuführungs- und Entnahmeleitung der Wasserversorgungsanlage der Stadt Selbitz, zum Hochbehälter Bugspitze (Fl.Nr. 231/2 Gem. Bruck), welche sich im westlichen Bereich des geplanten Sondergebietes (B173/BAB9) befindet, ist von einer Überbauung freizuhalten und im Plan darzustellen. Ebenfalls ist ein Schutzstreifen von je 3 m links und rechts der Trasse von Überbauungen (Zaun usw.) freizuhalten. Sollte die Zufahrt des südlichen Teilgebietes über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 188/29, Gemarkung Dörnthal, welcher sich im Eigentum der Stadt Selbitz befindet, stattfinden, müsste für diese Nutzung eine Sondervereinbarung mit der Stadt Selbitz getroffen werden. Eine Erhöhung des Lärmeintrages zum Ortsteil Wachholderbusch ist durch die geplante Rodung im Zuge der Umnutzung auszuschließen und deren Nachweis zu erbringen.

 

Bauantrag: Errichtung eines Carports; Fl.Nr. 1098/13, Gemarkung Selbitz, Badstraße 27

Beschluss: Dem Bauantrag  zur Errichtung eines Carport wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt, da diese städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar ist. Der Abweichung des Mindestabstandes zur öffentlichen Verkehrsfläche, gem. GaStellV, um 2,20 m wird ebenfalls zugestimmt, da die notwendigen Sichtverhältnisse gegeben sind.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Sanierung der Straßenbeleuchtung – Auftragsvergaben; Neuhauser Straße (im Zuge des Straßenbaus), Wildenberg (bedingt durch Abrissmaßnahme), Josef-Witt-Straße (im Bereich Wendeanlage)

Beschluss: Die Firma Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Naila, erhält gemäß der vorgelegten Angebote den jeweiligen Auftrag zur Ausführung und Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage:

Neuhauser Straße im Zuge des Neuausbaues, laut Angebot vom 05.03.2019 für 14 Brennstellen 28.497,75 €, Wildenberg, bedingt durch die Rückbaumaßnahme, laut Angebot vom 27.02.2019 für 2 Brennstellen 3.998,39 €, Josef-Witt-Straße im Bereich der neuen Wendeanlage, laut Angebot vom 27.02.2019 für 3 Brennstellen 11.768,91 €

 

Beschlüsse des Stadtrates am 15.04.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Haushalt 2019; Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die verlesene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form (Art. 63 und 65 GO).

 

Beschlüsse des Stadtrates am 06.05.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Antrag der ÜWG-Stadtratsfraktion vom 15.04.2019; Erhöhung der Erfrischungsgelder

Beschluss 1: Zur anstehenden Europawahl wird die bisherige Verfahrensweise beibehalten, d.h. es wird 30 EUR je Wahlhelfer an Erfrischungsgeld gewährt. Weiterhin werden Getränke und Verpflegung für die Wahlhelfer bereitgestellt.

Beschluss 2: Bei allen zukünftigen Wahlen wird auf die Bereitstellung von Getränken und Verpflegung verzichtet. Anstelle dessen, wird das Erfrischungsgeld je Wahlhelfer auf 45 EUR angehoben

 

Bauleitplanung benachbarter Gemeinden, Stadt Naila:

1. Aufstellung des Bebaungsplanes für das Gebiet „Nördlich des Stebener Weges“,

2. Vorhabensbezogene Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Linden“

Beschluss 1: Es werden keine Einwendungen erhoben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

Beschluss 2: Es werden keine Einwendungen erhoben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Zuschussantrag Evang.-Luth. Kirchengemeinde für Zaunanlage Walter-Hümmer-Kindertagesstätte

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde für den Neubau der Zaunanlage an der Walter-Hümmer-Kindertagesstätte einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro bereit zu stellen. Der Zuschussbetrag ist im 1. Nachtragshaushalt 2019 vorzusehen.

 

Mühlgasse – Wasserleitungsbauarbeiten und Begleitarbeiten; Vergabe der Bauarbeiten

Beschluss: Die Firma Luding aus Regnitzlosau erhält den Auftrag für den Ausbau des ca. 70 m langen Teilstücks der Mühlgasse einschließlich der Kanalbau- und Wasserleitungsbauarbeiten in Höhe von 89.865,11 Euro. Den Auftrag für den Umbau der Straßenbeleuchtung erhält die Firma Bayernwerk in Höhe von 2.771,21 Euro. Den Auftrag für die Kabelerdarbeiten erhält die Fa. Luding in Höhe von 5.767,62 Euro.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 03.06.2019

 

Öffentliche Sitzung

 

Abarbeitung Prüfbericht örtliche Rechnungsprüfung; Jahresrechnung 2017

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Entlastung für die von den Rechnungsprüfern geprüfte Jahresrechnung 2017.

 

Äußerung zur Bauleitplanung der Gemeinde Leupoldsgrün; Änderung des Flächennutzungsplanes – Schließung einer Baulücke im OT Hartungs

Beschluss: Es werden keine Bedenken erhoben, da die geplante Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leupoldsgrün keine ortsplanerischen und städtebaulichen Belange der Stadt Selbitz berührt.

 

Bauantrag: Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung - unbeheizt - , Fl.Nr. 608/4, Gemarkung Selbitz, Johann-Sebastian-Bach- Straße 17

Beschluss: Dem Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, gem. § 31 Abs. 2 BauGB, hinsichtlich der Dachneigung wird zugestimmt, da es sich um ein Bauwerk mit geringerer Größenproportion handelt und damit städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

 

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 29. Januar 2020

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