Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 03.02.2020 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

 

s. Anlage

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 15. Januar 2020

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