Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selbitz
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: