Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen
Die Stadt Selbitz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
s. Anlage
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