Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen

Öffentliche Mahnung

 

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per 15. November 2019 Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. November 2019 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit öffentlich gemahnt mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens 2. Dezember 2019 bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 20. November 2019

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