Stellungnahme durch den Ersten Bürgermeister der Stadt Selbitz zum Rechnungsprüfungsbericht von Stadtrat Kirschner.

Nachdem mir nun der Rechnungsprüfungs- bericht von Stadtrat Kirschner verspätet vorliegt, Rechnungsprüfer Kirschner nahm am Abschlussgespräch zur Rechnungsprüfung nicht teil und versäumte seinen Bericht mir oder der Stadtverwaltung vor der Sitzung zukommen zu lassen, möchte ich folgend dazu Stellung nehmen:

 

Unvollständige Nebenkostenabrechnungen;

Der durch die fiktive Berechnung des Rechnungsprüfers ermittelte Betrag ist unseriös. Erst nach Abschluss der Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2018 und die sich daraus ergebenden Beträge, kann eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden. Hier muss jede einzelne Nebenkostenabrechnung aus den Vorjahren mit den neuberechneten Beträgen verglichen werden. Nur dann könnte ein eventueller Fehlbetrag festgestellt werden. Es ist hinlänglich bekannt, dass im Bereich Liegenschaften/Feuerwehrwesen  bei der Arbeitsqualität Mängel aufgetreten sind. Durch die von mir vollzogene personelle Entscheidung ist dieser Mangel behoben.

 

Die Selbitzer Feuerwehrsatzung kalkuliert mit zu niedrigen Kostensätzen;

Die gültige Feuerwehrsatzung stammt nicht aus dem Jahr 2001, wie von Stadtrat Kirschner behauptet, sondern vom 11.09.2012! Davon sollte Stadtrat Kirschner Kenntnis haben, schließlich war der Rechnungsprüfer zu diesem Zeitpunkt bereits Mitglied des Gremiums und hat diese Satzung mit beschlossen.                                                                                             Ausschlaggebend zur Berechnung der Kostensätze ist die aktuelle Anlage der Satzung. Sämtliche Fahrzeuge die seit 2014 angeschafft wurden sind in der Anlage bereits aufgeführt. Die Stundensätze für Personal liegen bei 20,- € je Stunde und somit verlangt die Stadt Selbitz genauso viel wie die Stadt Naila!

 

Nicht-Vermietung von leerstehenden Wohnungen;

Bei diesen nichtvermieteten Wohnungen handelt es sich um stark sanierungsbedürftige Wohnungen. Teilweise wegen erheblicher Sicherheitsmängel können diese Wohnungen nicht vermietet werden. Hier muss der Stadtrat eine Entscheidung treffen, ob diese mit großen Investitionen saniert und die Mängel beseitigt werden.

 

Mieteingang bezüglich der „verschwundenen“ Wohnung;

Die Zusammenlegung und der sich daraus ergebende neue Mietzins, wurden bereits im Jahr 1984 laut unseren vorliegenden Unterlagen dokumentiert. Somit sollte dieser Vorwurf endgültig ausgeräumt sein.

 

Den Auftrag der Rechnungsprüfer, die Satzung zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen zu bearbeiten, nehmen wir auf und werden diese für eine neue Beschlussfassung vorbereiten.

 

Es lässt sich feststellen, und dies bestätigt Rechnungsprüfer Kirschner selbst, dass die Stadtverwaltung Selbitz anscheinend doch korrekt arbeitet.

 

Die Entlastung der Stadtverwaltung wurde einstimmig erteilt.

 

Stefan Busch

Erster Bürgermeister

Stadt Selbitz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 13. November 2019

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Bürgerbus Selbitz fährt an Gründonnerstag

Die Seniorenbeauftragten informieren

Neue Durchführung des Kurses „MoSi® -  Das Präventionsprogramm zur Sturzprophylaxe für ...