Brillanthöhenfeuerwerk am Wiesenfestdienstag
Aus genehmigungsrechtlichen Gründen muss das Brillanthöhenfeuerwerk am Wiesenfestdienstag in diesem Jahr wieder auf der Schulsportanlage abgebrannt werden.
Aus genehmigungsrechtlichen Gründen muss das Brillanthöhenfeuerwerk am Wiesenfestdienstag in diesem Jahr wieder auf der Schulsportanlage abgebrannt werden.