Beachtung der Einhaltung der Ruhezeiten beim Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen u.ä. Gerätschaften im Stadtgebiet Selbitz; Hinweis auf die hierfür geltende Geräte- und Maschinenlärmsch

Vom Frühjahr bis zum Herbst herrscht in den Gärten wieder Hochbetrieb. Es wird gemäht, geschnitten und gejätet. Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, Heckenscheren, Motorsägen etc., die in den Gärten vor sich hin brummen. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar eine solche Gerätschaft in Betrieb nimmt. Der monotone Lärm dringt durch die geöffneten Fenster des Nachbarn und kann ihn schon mal zur Weißglut bringen.

 

Die Stadt Selbitz bittet daher die Bürgerinnen und Bürger beim Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen u.ä. Gerätschaften um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Erfahrungsgemäß können auftretende Streitigkeiten wegen des Motorenlärms durch ein direktes Gespräch mit dem Nachbarn - ohne Einschaltung von Ordnungsamt, Polizei, Anwälten und Gerichten - am besten aus der Welt geschafft werden.

 

Bei der Stadt Selbitz besteht keine kommunale Sonderregelung durch Verordnung, nach der die Mittagszeit einem besonderen Schutz unterliegt. Es sind die nachfolgenden Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zu beachten:

 

In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien

 

a) folgende Geräte an Sonn- und Feiertagen, sowie werktags von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden:


• Rasenmäher (unabhängig, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird oder ob der Rasenmäher als besonders lärmarm gilt bzw. mit dem Umweltzeichen versehen ist)
• Heckenscheren
• Tragbare Motorkettensägen
• Beton- und Mörtelmischer
• Bohrgerät
• Heckenschere
• Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (Antrieb jeweils mit Elektromotor)
• Vertikutierer
• Schredder/Zerkleinerer(sog. Häcksler)
• Freischneider mit EG-Umweltzeichen
• Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor) mit EG-Umweltzeichen
• Laubbläser mit EG-Umweltzeichen
• Laubsammler mit EG-Umweltzeichen

 

b) folgende Geräte an Sonn- und Feiertagen, sowie werktags von 07.00 bis 09.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden:

 

• Freischneider ohne EG-Umweltzeichen
• Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor) ohne EG-Umweltzeichen
• Laubbläser ohne EG-Umweltzeichen
• Laubsammler ohne EG-Umweltzeichen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 03. Juli 2019

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Bürgerbus Selbitz fährt an Gründonnerstag

Die Seniorenbeauftragten informieren

Neue Durchführung des Kurses „MoSi® -  Das Präventionsprogramm zur Sturzprophylaxe für ...