Bekanntmachung - Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung für den Gemeindebereich Selbitz

Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Hof hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2019 unter Auswertung der bis zum 31.12.2018 vorgelegten Notariatsurkunden für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof die Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung ermittelt.

 

Die für den Bereich der Stadt Selbitz ermittelten Richtwerte liegen während den Geschäftszeiten vom 17.06.2019 bis zum 24.06.2019 im Rathaus der Stadt Selbitz, Stadtbauamt, Zimmer Nummer 15, aus.

 

Außerhalb der Auslegungszeit können Auskünfte über die Richtwerte im Landratsamt Hof, 2. Stock, Zimmer Nummer 229, eingeholt werden.

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Veröffentlichung

Selbitz
Do, 06. Juni 2019

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