Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen, die gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Selbitz - Zimmer 11 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).
Gleichzeitig liegt die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe einer Haushaltssatzung im Rathaus öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).
s. Anlage