Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen, die gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Selbitz - Zimmer 11 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).

Gleichzeitig liegt die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe einer Haushaltssatzung im Rathaus öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

 

s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Di, 30. April 2019

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