Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten
Am 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft und ersetzt das Bayerische Meldegesetz (MeldeG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die bereits vor dem 01.11.2015 eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bestehen, es besteht kein Handlungsbedarf.
Weitere Informationen s. Anlage