Hinweis auf Einhaltung der Nachtruhezeiten

Bei der Stadt Selbitz gehen von Zeit zu Zeit anonyme Hinweise auf angebliche nächtliche Ruhestörungen ein.

 

Wir nehmen dies zum Anlass vorsorglich auf die bestehenden Nachtruhezeiten hinzuweisen. Diese sind:

 

werktags (Mo.-Sa.) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

sonn- und feiertags ganztägig

 

Verstöße hiergegen können nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

 

Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander bittet die Stadt Selbitz um Beachtung der obigen Nachtruhezeiten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 23. Januar 2019

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