Hinweis auf Einhaltung der Nachtruhezeiten
Bei der Stadt Selbitz gehen von Zeit zu Zeit anonyme Hinweise auf angebliche nächtliche Ruhestörungen ein.
Wir nehmen dies zum Anlass vorsorglich auf die bestehenden Nachtruhezeiten hinzuweisen. Diese sind:
werktags (Mo.-Sa.) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
sonn- und feiertags ganztägig
Verstöße hiergegen können nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander bittet die Stadt Selbitz um Beachtung der obigen Nachtruhezeiten.
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