Beschlüsse aus Sitzungen vom 19.06.2018 bis 15.10.2018

Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Begehung des städtischen Friedhofs mit Bestatter Christian Reinisch

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den städtischen Friedhof durch die Fa. DATALOG entsprechend des vorliegenden Angebotes über 7.080,50 EUR digital vermessen zu lassen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für EDV-Anpassungsarbeiten beim Friedhofsverwaltungsprogramm der Fa. elFried über 1.487,50 EUR werden ebenfalls bewilligt.

Weiterhin beauftragt der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung zur näheren Feststellung der Höhe des in den nächsten Jahren anfallenden Investitionsbedarfes und zeitnahe Information darüber.

Das weitere Vorgehen in Bezug auf die Neukalkulation der Friedhofsgebühren wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 04.06.2018

 

Öffentliche Sitzung

 

Bauleitplanung benachbarter Gemeinden Naila und Issigau;

  • Wald- und Naturfriedhof Frankenwald – Naila
  • Wald- und Naturfriedhof Frankenwald - Issigau

Beschluss:

Es werden keine Einwendungen erhoben, da ortsplanerische und städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1034/3 Gmkg. Selbitz

Beschluss:

Dem Bauantrag von Robert und Doreen Meier zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird ebenfalls zugestimmt, da die vorgenannten Befreiungen städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar sind.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Antrag auf Verleihung der „Silbernen Bürgermedaille“ an Schwester

Anna-Maria aus der Wiesche

Beschluss:

Die Stadt Selbitz verleiht Schwester Anna-Maria aus der Wiesche die Silberne Bürgermedaille der Stadt Selbitz.

 

Wasserversorgung – Sanierung Hüttung Brunnen 1

Beschluss:

Die Firma WILO EMU Anlagenbau GmbH aus Hof erhält gemäß des Angebotes vom 14.02.2018 den Auftrag über die Regenerierung und Sanierung des Brunnen 1 Hüttung in Höhe von 21.090,00 € (brutto).

 

Beschlüsse des Stadtrates am 05.07.2018

Nichtöffentliche Sitzung

 

Neues Fahrzeug für das städtische Wasserwerk

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für das städtische Wasserwerk den vorgeschlagenen Mercedes-Benz Vito 116 CDI lang als neues Fahrzeug zu bestellen. Es wird ein Leasingvertrag für die Dauer von 48 Monate mit einer monatlichen Leasingrate in Höhe von 344,82 € netto (410,34 € brutto) abgeschlossen.

 

Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen

Gemeindetags mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dem Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG wieder beizutreten. Es wird die Variante „KW 1000 – Vollrechtschutz mit 1000 € Selbstbeteiligung“ gewählt. Außerdem soll der Spezialstraf- und Verkehrsrechtschutz ebenfalls wieder mit abgeschlossen werden.

 

Anlage neuer Grabfelder auf dem Friedhof

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Schaffung eines neuen Wiesengrabfeldes und eines neuen Rosen-beetes. Beim Wiesengrabfeld soll eine Aufteilung der Bestattungsformen von 2/3 Erdbestattung und 1/3 Urnenbestattung erfolgen. Die Lage des neuen Grabfeldes und des neuen Rosenbeetes ergeben sich aus dem visualisierten Plan. Dieser wird dem Protokoll als Anlage beigegeben.

 

Abarbeitung Prüfbericht überörtliche Rechnungsprüfung;

Einführung einer Niederschlagswassergebühr (Erledigung Textziffer 3)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, auf die Einführung einer Niederschlagswassergebühr bis auf weiteres zu verzichten. Die Textziffer 3 des Berichts des BKPV wird als erledigt betrachtet.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 30.07.2018

 

Öffentliche Sitzung

 

Antrag Landjugend Weidesgrün auf Durchführung 65. Jubiläum

im Mai 2021 auf dem Anger

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, der Landjugend Weidesgrün den Anger für die dreitägige Fest-veranstaltung anlässlich des 65. Jubiläums im Jahr 2021 zu überlassen.

 

Bauantrag: Bau eines Carports;

Badstraße 24, 95152 Selbitz, Fl.Nr. 1098/5, Gemarkung Selbitz

Beschluss:

Dem Bauantrag von Siegfried und Ursula Bilz zur Errichtung eines Carport wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt, da diese städtebaulich und ortsplanerisch vertretbar ist.

Der Abweichung des Mindestabstandes zur öffentlichen Verkehrsfläche, gem. GaStellV, um ca. 2 m wird ebenfalls zugestimmt, da die notwendigen Sichtverhältnisse gegeben sind.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Bauhofneubau – Vergabe von Bauleistungen

  • Heizungsinstallationsarbeiten
  • Sanitärinstallationsarbeiten
  • Elektroinstallationsarbeiten
  • Außenanlagen

Beschlüsse:

Die Firma Brehm aus Hof erhält den Auftrag für die Ausführung der Heizungsinstallationsarbeiten, in Höhe von 90.807,27 Euro.

Die Firma Brehm aus Hof erhält den Auftrag für die Ausführung der Sanitärinstallationsarbeiten, in Höhe von 52.846,69 Euro.

Die Firma Elektrotechnik Plauen GmbH aus Plauen erhält den Auftrag für die Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten, in Höhe von 157.094,42 Euro.

Die Firma AS-Bau aus Hof erhält den Auftrag für die Ausführung der Außenanlagen in Höhe von 440.247,58 Euro.

 

Bauantrag:

Betriebserweiterung/Nutzungsänderung der Versandapotheke Ilius Beteiligungs GmbH auf Fl.Nrn. 243 u. 245, Gemarkung Selbiltz

Beschluss:

Dem Bauantrag der Ilius Beteiligungs-GmbH für die Betriebserweiterung 2018 sowie Nutzungs-änderung der best. Versandapotheke in der Burgstraße 16 in 95152 Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der beantragten Abstandsflächenübernahme auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 243/5, Gem. Selbitz, mit einer Tiefe von 1,75 / 4,37 m wird zugestimmt.

 

Neubau des Stadtbauhofs, Vergabe von Fachplanungsleistung:

Elektro- u. Gebäudetechnik (technische Ausrüstung) nach §§ 53 – 56 HOAI

Beschluss:

Das Ing.-Büro Klaus Gebhardt aus Hof erhält den Auftrag für die Elektroplanung.

Der Ingenieurvertrag soll, gemäß des Angebotes vom 20.07.2018, vorgelegt werden.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 10.09.2018

 

Öffentliche Sitzung

 

Bilanz Wasserwerk 2017; Feststellung des Ergebnisses

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellte Bilanz 2017 für das Wasserwerk ohne Einwendungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2017 wird festgestellt.

b) Der Jahresgewinn 2017 über 17.571,60 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c) Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

d) Die nach Ablauf von 5 Jahren im Verlustvortrag enthaltenen Verluste sind mit der Rücklage zu verrechnen.

Bauantrag: Stadt Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz,

Sanierung der Schulsporthalle

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Sanierung der Schulsporthalle wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Selbitz-Neuhaus,

Ortsdurchfahrt Selbitz /Neuhauser Straße;

Vorstellung der Planung, Kosten, Zuwendungsantragsstellung

Beschluss:

Dem Planentwurf des Ingenieurbüros R. Schnabel aus Konradsreuth vom 27.08.2018 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Fördermittel für den Straßenausbau „Neuhauser Straße“ bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

 

Antrag auf verkehrsberuhigte Zone und Anliegerstraße „Am Mühlberg“

Beschluss:

Nach den Ergebnissen der Ortseinsichten und der Verkehrsschau wird aus verkehrsrechtlicher Sicht dem Antrag auf die Einrichtung einer Anliegerstraße mit vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit und Sperrung für sämtlichen Durchgangsverkehr nicht zugestimmt.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Förderoffensive Nordostbayern – Amt für ländliche Entwicklung

Rückbau der leerstehenden Wohngebäude Kreuzbühlstr. 2, Wildenberg 1, Dörnthal 36 und 38; Auftragsvergabe der Rückbauarbeiten

Beschluss:

Die Firma Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbach aus Oelsnitz erhält den Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten, in Höhe von 113.424,85 Euro.

 

Beschlüsse des Stadtrates am 15.10.2018

 

Öffentliche Sitzung

 

Rückwirkungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Beschluss:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Selbitz vom 01.01.2007 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS/EWS) sowie die Ein-leitungsgebühren (§ 12 BGS/EWS) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätze führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entspre-chenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätze sowie mit einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

 

Rückwirkungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Beschluss:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt Selbitz vom 01.01.2015 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS/WAS), die Grundgebühren (§ 9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (§ 10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzah-ler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entspre-chenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie mit einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

 

Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrkommandanten der FF Selbitz

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, Herrn Daniel Friedrich, als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Selbitz zu bestätigen.

Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt, Herrn Andreas Wollner, als gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Selbitz zu bestätigen. Herr Andreas Wollner hat innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ zu besuchen.

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet östlich der Feldstraße“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet östlich der Feldstraße“, gemäß der vorliegenden Änderungsplanung des Büros Bökenbrink. Die von der Verwaltung festgestellten Ergänzungen sind im Entwurf aufzunehmen und einzuarbeiten. Das Bauleitplan-Änderungsverfahren ist gem. BauBG durchzuführen.

 

Nichtöffentliche Sitzung

Ersatzbeschaffung für den Rüstwagen der Feuerwehr Selbitz

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Ersatzbeschaffung des neuen Rüstwagens auszuschreiben vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Stadt Selbitz und den Freistaat Bayern.

 

Förderoffensive Nordostbayern – Amt für ländliche Entwicklung;

Außenanlagen nach Rückbau Wildenberg 1, Dörnthal 36 und 38, Kreuzbühlstraße 2,

Vergabe der Arbeiten

Beschluss:

Die Firma AS Bau Hof GmbH aus Hof erhält den Auftrag für die Ausführung der Freiflächengestaltungen für die Anwesen Dörnthal 36 und 38, Weidesgrün, Kreuzbühlstraße 2 und Selbitz, Wildenberg 1, in Höhe von 232.679,61 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Amt für ländliche Entwicklung über eine Nachfinanzierung zu verhandeln.

 

Bauantrag – FEG Fra – Energie- und Netzbau GmbH, Am Kugelfang 2, 95119 Naila;

Neubau Lagerhallen

Beschluss:

Dem Bauantrag der Firma FEG Fra – Energie- und Netzbau GmbH aus Naila für den Neubau von Lagerhallen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Dachneigung wird zugestimmt, da die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 am 15.10.2018 beschlossen wurde.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 05. Dezember 2018

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