Rückwirkungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Selbitz vom 01.01.2007 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (§ 12 BGS/EWS) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätze führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung  dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungs-technischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen.

 

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätze sowie mit einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

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Veröffentlichung

Selbitz
Do, 15. November 2018

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