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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen – Sicht muss sein

 

Da noch aus einigen Grundstücken in Selbitz Äste und Sträucher, Bäume und Baumteile in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, weisen wir darauf hin, dass dies eine Gefährdung für den Verkehrsteilnehmer und Fußgänger darstellt. Der Lichtraum der öffentlichen Straßen und Plätze sowie der Bürgersteige muss von Bäumen und Sträuchern frei sein. Die Leuchtkraft der Straßenlampen in allen Richtungen muss gegeben und auch die Verkehrszeichen müssen von allen Seiten gut einsehbar sein. Des Weiteren muss die sichere Zufahrt für die Müllfahrzeuge gewährleistet sein. Für den ordnungsgemäßen Rückschnitt wurden vom Gesetzgeber folgende Höhen bzw. Abstände vorgegeben: Im Gehwegbereich ist eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m erforderlich. Für den Park- und Fahrbahnbereich gilt eine Höhe von mindestens 4,50 m. Der seitliche Abstand zur Fahrbahnkante sollte mindestens 0,30 m betragen.

 

Entfernen von Unkraut auf dem Gehweg und aus dem Straßengerinne

 

Im Stadtgebiet konnte weiterhin festgestellt werden, dass in verschieden Bereichen oftmals aus dem Gehweg und Straßengerinne Gras bzw. anderes Unkraut hochgeschossen ist. Nach § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Selbitz besteht für die Anlieger die Verpflichtung diesbezügliche Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

Mit beiden Maßnahmen tragen die Selbitzer Bürger so selbst maßgeblich zur Verkehrssicherheit und einem ordentlichen Stadtbild bei.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 01. August 2018

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