Angeln ohne Angelschein ist verboten!
Aus gegebenem Anlass bitten wir zu beachten, dass das Angeln ohne gültigen Angelschein in bayerischen Gewässern, wie z.B. in der Selbitz, verboten ist.
Angeln ohne Angelschein fällt unter den Tatbestand der Fischwilderei. Ein Verstoß kann teuer werden und sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren nach sich ziehen. Als Geldstrafe kann ein Betrag bis zu 5000 Euro auferlegt werden. Der Betrag ist hierbei abhängig von der Schwere der zugrunde liegenden Straftat. Kommt der Tatbestand häufiger vor, kann auch die Möglichkeit entzogen werden, jemals einen Fischereischein machen zu dürfen.
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