Steuertermine am 15. Mai 2018

Zum 15. Mai 2018 sind zur Zahlung  fällig:

 

Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen

für das 2. Quartal 2018

 

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die geschuldeten Beträge fristgerecht bei der Stadtkasse Selbitz einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Bei Zahlungsverzug müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat sowie Mahngebühren berechnet werden. Es liegt daher im Interesse des Steuerpflichtigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

 

Barzahlern empfehlen wir, der Stadtkasse einen Abbuchungsauftrag von einem laufenden Konto zu erteilen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Di, 08. Mai 2018

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