Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 durch die Stadt Selbitz

Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 der Bekanntmachungsverordnung

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

 

Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung vom 09.04.2018 die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Das Landratsamt Hof hat als Rechtsaufsichtsbehörde die beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan überprüft. Die Haushaltssatzung 2018 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 11, zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 25. April 2018

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