Vor dem Urlaub Pass und Ausweis beantragen

Im Hinblick auf die bevorstehende Reisezeit empfiehlt das Passamt der Stadt Selbitz, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise zu vergewissern, ob Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass noch gültig sind oder neu ausgestellt werden müssen.

Dies gilt auch für Reisen innerhalt der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.

Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Derzeit muss mit einer Wartezeit von drei bis vier Wochen gerechnet werden.

Über die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses, eines vorläufigen Reisepasses oder eines vorläufigen Personalausweises erteilt das Passamt der Stadt Selbitz nähere Auskünfte (Telefon 09280/60-23).

 

Kinderreisepässe können nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Voraussetzung für eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, sowie das Auswärtige Amt in Berlin unter der Internetadresse: https://www.auswartiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 18. April 2018

Weitere Meldungen