Bekanntmachung der EBB, Elektro-Beratung Bayern!

Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheitl

 

  1. Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die EBB – eine Marke der TÜV Süd – prüft diese Anlagen, ohne dass direkte Kosten für den Landwirt entstehen.
  2. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit dem Versand der ausgefüllten Anmeldebescheinigung direkt an die EBB. Diese haben Sie per Post bereits von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erhalten.
  3. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektrofachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen.
  4. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben. Die Prüfung wird jedoch nur durchgeführt, wenn die ausgefüllte Anmeldebescheinigung fristgerecht an die EBB gesendet wurde.
  5. Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im Übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen.

 

Hinweis: Sollten Sie die Anmeldung noch nicht an die EBB gesendet haben, so ist dies umgehend erforderlich. Ihr Betrieb kann nur noch berücksichtigt werden, falls die Prüfungen in der Gemeinde noch nicht abgeschlossen sind.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 18. April 2018

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