Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) vom 7. November 2012 (JMBl. S. 127), die durch Bekanntmachung vom 25.10.2017 (JMBl. S. 216) geändert worden ist, müssen die Gemeinden im Jahr 2018 wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellen.

 

Die Stadt Selbitz muss aufgrund ihrer Einwohnerzahl 15 Personen für die Schöffengerichte bestimmen.

 

Die Stadt Selbitz bittet Personen, die bis zum 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben,

bis spätestens

 

Freitag, den 20. April 2018

 

ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes im Rathaus, Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zu erklären.

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 04. April 2018

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