Öffentliche Mahnung

 

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per

 

15. November 2017

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. November 2017 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit

 

öffentlich gemahnt

 

mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens

 

1. Dezember 2017

 

bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mo, 04. Dezember 2017

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Ostergruß der Stadt Selbitz

Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit

In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...