Parken auf Gehwegen

Es wird darauf hingewiesen, dass Bürgersteige nicht zugeparkt werden dürfen, um den Fußgängern, insbesondere Familien mit Kinderwagen und Personen mit Hilfsmitteln, das ungehinderte Begehen zu ermöglichen.

 

Die Stadt Selbitz bittet die Bürgerinnen und Bürger um mehr Rücksichtnahme!

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 08. November 2017

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