Mitteilung Finanzamt Hof – Außenstelle Naila - Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung einer Nachschätzung (Aktualisierung) in der Gemarkung „Rodesgrün“ werden während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr; Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr), in der Zeit

 

vom 07.10.2017 bis 06.11.2017

 

in den Diensträumen des Finanzamts Hof, Ernst-Reuther-Straße 60, Zimmer 136/137 offengelegt. Sprechstunden mit der amtlich landwirtschaftlichen Sachverständigen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 09281/929-1602 oder 09281/929-1603 möglich.

 

Offengelegt werden die digitale Nachschätzungskarte und das digitale Feldschätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.

Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO).

 

Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 06.12.2017 beim Finanzamt Hof, entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.

Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist (§ 13 Abs. 3 BodSchätzG).

 

Hof, 06.09.2017

 

Der Amtsleiter des Finanzamts                                Vorsitzender des Schätzungsausschusses

gez. Lutter                 gez. Färber

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 06. September 2017

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