Vollzug des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung; Richtwertermittlung zum 31. Dezember 2016 für die Stadt Selbitz

Das Landratsamt Hof teilt mit, dass der Gutachterausschuss in seiner Sitzung vom 24. Mai 2017 unter Auswertung der bis zum 31.12.2016 vorgelegten Notariatsurkunden für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof die Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung ermittelt hat. Diese Richtwerte stellen Durchschnittswerte aus den in den Jahren 2015 und 2016 vereinbarten Quadratmeterpreisen dar. Die für Selbitz ermittelten Richtwerte wurden in einer Niederschrift festgehalten.

 

Die Niederschrift gem. § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung liegt in der Zeit

 

vom 29. Juni bis 31. Juli 2017

 

im Rathaus der Stadt Selbitz, Zimmer 15, während der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Außerhalb der Auslegungszeit kann man in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, 2. Stock, Zimmer 201) Auskunft über die Richtwerte erhalten.

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Veröffentlichung

Selbitz
Fr, 23. Juni 2017

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