1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Selbitz, Landkreis Hof, für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Selbitz folgende Nachtragshaushaltssatzung:
s. Anlage
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