1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Selbitz, Landkreis Hof, für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Selbitz folgende Nachtragshaushaltssatzung:

s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 30. November 2016

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