Öffentliche Bekanntmachung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Josef-Witt-Straße“

Für den Bereich der ehemaligen Webereifirma Witt, einschließlich des südlich angrenzenden Bereiches, sollen Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden, damit

a) der innerstädtische Bereich gestärkt wird

b) die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden

c) nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden

d) einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden

e) freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung bzw. einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden

f) die Erschließungsstruktur den neuen Gegebenheiten angepasst werden kann

 

Der Stadtrat Selbitz hat am 03.11.2014 den Bereich, der ehemaligen Weberei der Firma Witt einschließlich des Umfeldes als Stadtumbaugebiet, nach § 171b Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), festgelegt.

Mit Beschluss vom 02.03.2015 wurde die Fläche des Stadtumbaugebietes geringfügig, nach Norden hin erweitert.

Das Sanierungsgebiet trägt den Namen:  Stadtumbaugebiet „Josef-Witt-Straße“

 

Im Stadtumbaugebiet „Josef-Witt-Straße“ liegen städtebauliche Missstände vor, es soll durch Stadtumbaumaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.

 

Das Gebiet hat eine Fläche von ca. 2,2 ha und umfasst die Grundstü >die Josef-Witt-Straße (im Osten)

  • das Gewässer Selbitz (im Westen)
  • die Nailaer Str. (St 2195) bzw. Bahnlinie Hof-Bad Steben (im Norden)
  • der Anschluss an das Sanierungsgebiet Stadtkern I (im Süden)

 

Das Stadtumbaugebiet und die Geltungsbereichsgrenze wurden vom Stadtbauamt Selbitz im Lageplan M = 1: 1.500 dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Festlegung.

 

Die Unterlagen mit Lageplan sind ab diesem Tage im Rathaus der Stadt Selbitz, Bahnhofstraße 2, 1.Stock, Zimmernummer 15, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann einsehbar, über den Inhalt der Festlegung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 17. August 2016

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