Parken auf Gehwegen
Es wird darauf hingewiesen, dass Bürgersteige nicht zugeparkt werden dürfen, um den Fußgängern, insbesondere Familien mit Kinderwagen und Personen mit Hilfsmitteln, das ungehinderte Begehen zu ermöglichen.
Die Stadt Selbitz bittet die Bürgerinnen und Bürger um mehr Rücksichtnahme!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die ...