Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selbitz

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selbitz

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

s. Anlage

Weitere Meldungen

Öffnungstermine Stadtarchiv Selbitz

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die ...