Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bekanntgemacht wird.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Selbitz - Zimmer 11 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).

 

Gleichzeitig liegt die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe einer Haushalts-satzung im Rathaus öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

 

Ausführliche Informationen s. Anlage

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