Mitteilung der Friedhofsverwaltung
Maßnahmen für Bestattungen und Trauerfeiern
Seit dem 14. Dezember 2020 gelten folgende Regeln:
- max. 25 Personen aus dem engsten Familienkreis
- dauerhafte Maskenpflicht
- kein Gemeindegesang
- 1,5 Meter Mindestabstand
- keine Terminveröffentlichung in der Presse
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