Öffentliche Mahnung
Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per 15. Mai 2021
Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 17. Mai 2021 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit öffentlich gemahnt mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens 31. Mai 2021 bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.
Selbitz, den 17. Mai 2021
Stadt Selbitz, Stefan Busch, Erster Bürgermeister
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