Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2020
Erlass der 1. Nachtragshaushalts-
satzung für das Haushaltsjahr 2020 durch die Stadt Selbitz.
Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und §4 der Bekanntmachungs-
verordnung
s. Anlage