Mitteilung vom Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Mitteilung vom Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

7-Tage-Inzidenz über 50:
- Private Feiern und Kontakte werden auf max. 5 Personen oder 2 Haushalte begrenzt.
- Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öfftl. Plätzen ab 22 Uhr


7-Tage-Inzidenz über 35:
- Private Feiern und Kontakte werden auf max. 10 Personen oder 2 Haushalte begrenzt.
- Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öfftl. Plätzen ab 23 Uhr
- Maskenpflicht, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen: z. B. Fußgängerzonen, öffentl. Gebäude, Schulen, Veranstaltungen (auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen)


7-Tage-Inzidenz unter 35:
- Kontaktbeschränkung: 10 Personen oder 2 Haushalte im öffentl. Raum
- Veranstaltungen: max. 100 Teilnehmer drinnen bzw. 200 draußen (Spezialregelungen für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen)
- Maske: bei besonderer Anordnung (z. B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastronomie) und wenn Mindestabstand (1,5 m) nicht eingehalten werden kann

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Veröffentlichung

Selbitz
Di, 27. Oktober 2020

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